Regeln für die Nutzung von Schuhen
Damit du mit den bei uns gekauften Schuhen voll und ganz zufrieden bist, bitten wir dich, die im folgenden Text enthaltenen Regeln zur Nutzung und Pflege des Produkts zu beachten
1. Beim An- und Ausziehen sollten die Schuhe aufgeschnürt sein.
2. Ein sorgfältiges Schnüren der Schuhe während des Tragens beugt Scheuerstellen an den Füßen sowie einem vorzeitigen Verschleiß des Futters und einem Durchscheuern der Fersenkappen vor.
3. Die Schuhe sollten mit Hilfe eines Schuhlöffels angezogen werden, um ein Brechen der Hinterkappen und ein Einreißen des Schafts zu vermeiden.
4. Vermeide ein Durchnässen der Schuhe, das ihre Eigenschaften jedes Mal verschlechtert. Auch richtig gepflegte Schuhe können durchnässen. Durchnässung gilt als mechanische Beschädigung. Wenn es zu einer Durchnässung kommt, sollten die Schuhe bei Zimmertemperatur und fern von Wärmequellen getrocknet werden. Um die Schuhe vor Verformung zu schützen, wird die Verwendung von Schuhspannern oder das Ausstopfen mit weichem Papier empfohlen.
5. Bitte denke daran, die Schuhe bestimmungsgemäß zu verwenden. Wir weisen darauf hin, dass Ausgehschuhe nicht für Sport und Wandern geeignet sind und auch nicht als Arbeitsschuhe verwendet werden sollten.
6. Sauberkeit und laufende Pflege sichern die Haltbarkeit und das ästhetische Aussehen der Schuhe während der gesamten Nutzungsdauer.
7. Wir empfehlen eine laufende Pflege der Schuhe mit den für die jeweilige Lederart geeigneten Mitteln (die Lederart ist auf dem Anhänger und auf der Schachtel angegeben). Die Pflege- und Reinigungsmethoden sowie die Art der Pflegemittel geben wir im weiteren Teil dieser Broschüre an.
8. Das Waschen in der Waschmaschine, bei hoher Temperatur und mit Zugabe eines starken Waschmittels kann zu Verfärbungen oder zur vollständigen Zerstörung des Schuhs führen.
9. Die Pflege der Schuhe obliegt dem Nutzer (laufende Pflege, Austausch von Einlegesohlen und Schnürsenkeln).
10. Die Schuhe sollten möglichst oft gelüftet werden. Trage nach Möglichkeit nicht jeden Tag dasselbe Paar Schuhe. Eine intensive Nutzung eines einzigen Paares führt zu dessen vorzeitigem Verschleiß.
GRUNDLEGENDE REKLAMATIONSBEDINGUNGEN
Jedes bei SHEZAMME gekaufte Produkt kann im Rahmen der Gewährleistung für Mängel in dem im Kodeks cywilny (Zivilgesetzbuch) bestimmten Umfang innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum des Erhalts des Produkts durch den Verbraucher reklamiert werden. SHEZAMME ist nicht Hersteller der Waren und übernimmt keine Haftung aus einer Garantie für die verkaufte Ware.
Tritt bei der gekauften Ware eine Vertragswidrigkeit (ein Mangel) auf, hat der Kunde das Recht, diesen Mangel zu reklamieren. Ein Mangel bedeutet eine Veränderung der Eigenschaften der Ware, deren Ursache die Verwendung ungeeigneten oder minderwertigen Materials, einer unpassenden Technologie oder einer fehlerhaften Konstruktionslösung ist.
Die Gewährleistung für Mängel UMFASST NICHT:
• natürlichen Verschleiß des Produkts (wie das Abnutzen der Schuhsohlen, den Verschleiß von Einlegesohlen und Fütterungen, Verformungen infolge einer unpassenden Anpassung der Schuhe an den Fuß, Verfärbungen durch Feuchtigkeit oder Durchnässung),
• mechanische Beschädigungen infolge der Nutzung durch den Kunden oder Dritte, wie Kratzer, Abschürfungen, Risse in Lackschichten, kleine Risse der Lederoberfläche oder der laminierten Schichten an den Knickfalten des Schuhs, Spuren und Flecken nach dem Durchnässen des Leders, Zerstörungen, Durchscheuern der Fersenkappen durch das An- oder Ausziehen der Schuhe ohne geöffnete Schnürsenkel, Einsinken der Ferse durch Druck z. B. beim Führen eines Fahrzeugs, unsachgemäßes Anziehen oder lockeres Schnüren der Schuhe, das zum Durchscheuern der Fersenkappen führt,
• Beschädigungen infolge unsachgemäßer Pflege oder deren Unterlassung,
• natürliche Veränderungen des Materials, aus dem das Produkt gefertigt wurde,
• Beschädigungen, die durch das Waschen des Produkts verursacht wurden,
• Komfort und Bequemlichkeit beim Tragen. Die Anpassung der Schuhe an die Maße der Füße liegt in der Verantwortung des Kunden.
Eine Reklamation gilt als gültig, wenn das reklamierte Produkt vollständig ist und die grundlegenden Hygieneanforderungen erfüllt. Der Kunde ist verpflichtet, das reklamierte Produkt in sauberem, fleckenfreiem und hygienisch unbedenklichem Zustand zu übergeben.
Die Reklamation wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Erhalts des zurückgesandten Produkts gemäß den geltenden Gewährleistungsvorschriften (insbesondere den Artikeln 556-576 des Kodeks cywilny – Zivilgesetzbuch) bearbeitet.
KENNZEICHNUNGEN UND PIKTOGRAMME DER SCHUHTEILE

ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Wir möchten dich darüber informieren, dass Fragen im Zusammenhang mit Reklamationen auf Grundlage der Gewährleistung in der Ustawa z dnia 30 maja 2014 r. o prawach konsumenta (Gesetz vom 30. Mai 2014 über die Verbraucherrechte, Dz. U. 2014, Pos. 827) sowie in der Ustawa z dnia 23 kwietnia 1964 r. – Kodeks cywilny (Gesetz vom 23. April 1964 – Zivilgesetzbuch, einheitlicher Text Dz. U. von 2019, Pos. 1145 mit Änderungen) geregelt sind. Die nachstehende Darstellung enthält wesentliche Bestimmungen dieser Regelungen und dient ausschließlich Informationszwecken.
Das Recht des Verbrauchers auf Ansprüche gegenüber dem Verkäufer stützt sich auf einen im Moment der Lieferung bestehenden physischen Mangel (Gewährleistung). Wird innerhalb eines Jahres nach Lieferung des Produkts ein physischer Mangel festgestellt, so wird vermutet, dass dieser Mangel oder seine Ursache im Moment des Gefahrübergangs auf den Verbraucher bestanden hat (Art. 5562 des Kodeks cywilny – Zivilgesetzbuch).
Bei Schuhen werden ihre individuellen Eigenschaften in der Regel nicht festgelegt. Es wird angenommen, dass ein Verbrauchsprodukt vertragsgemäß ist, wenn es sich für den Zweck eignet, für den es üblicherweise verwendet wird, und wenn seine Eigenschaften den für diese Art von Produkten charakteristischen Eigenschaften entsprechen.
Wird ein physischer Mangel festgestellt, kann der Verbraucher den Austausch des Produkts gegen ein mangelfreies oder die Beseitigung des Mangels verlangen. Nur in Situationen, in denen eine Reparatur oder ein Austausch unmöglich sind, mit hohen Kosten verbunden wären oder erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher verursachen würden, ist eine Minderung des Preises oder ein Rücktritt vom Vertrag zulässig. Dies gilt jedoch nicht bei unerheblichen Mängeln. Der Verkäufer haftet nicht für die Vertragswidrigkeit des Produkts, wenn der Verbraucher sich dieser Vertragswidrigkeit bewusst war oder sie vernünftigerweise hätte bemerken können.






