Regeln für die Verwendung von Schuhen

Um sicherzustellen, dass Sie mit den bei uns gekauften Schuhen voll zufrieden sind, bitten wir Sie, die im folgenden Text aufgeführten Regeln zur Verwendung und Pflege des Produkts zu befolgen.

 

1. Schuhe sollten beim An- und Ausziehen geöffnet sein.

2. Eine genaue Schnürung der Schuhe während des Tragens verhindert Abschürfungen der Füße und einen vorzeitigen Abrieb des Futters sowie Abschürfungen der Fersen.

3. Schuhe sollten mit einem Schuhlöffel angezogen werden, um ein Abbrechen der Laschen und ein Einreißen des Obermaterials zu vermeiden.

4. Vermeiden Sie es, die Schuhe nass zu machen, da dies ihre Eigenschaften beeinträchtigen würde. Selbst gut gepflegte Schuhe können nass werden. Benetzung gilt als mechanischer Schaden. Wenn die Schuhe nass werden, sollten sie bei Raumtemperatur und fern von Wärmequellen getrocknet werden. Um die Schuhe vor Verformung zu schützen, empfiehlt es sich, Schuhspanner zu verwenden oder die Schuhe mit weichem Papier auszufüllen.

5. Bitte denken Sie daran, das Schuhwerk bestimmungsgemäß zu verwenden. Wir möchten Sie daran erinnern, dass Anzugschuhe nicht für Sport und Tourismus geeignet sind und nicht als Arbeitsschuhe verwendet werden sollten.

6. Die Sauberkeit der Schuhe und die regelmäßige Pflege gewährleisten ihre Haltbarkeit und ihr ästhetisches Aussehen während der gesamten Nutzungsdauer.

7. Wir empfehlen, die Schuhe regelmäßig zu pflegen und dabei Produkte zu verwenden, die für die jeweilige Lederart geeignet sind (die Lederart ist auf dem Etikett und der Verpackung angegeben). Wartungs- und Reinigungsmethoden sowie die Art der Pflegeprodukte werden später in der Packungsbeilage erläutert.

8. Das Waschen in der Waschmaschine bei hoher Temperatur und unter Zugabe von starkem Reinigungsmittel kann zu Verfärbungen oder zur vollständigen Zerstörung des Schuhs führen.

9. Für die Pflege der Schuhe (laufende Wartung, Austausch von Einlegesohlen und Schnürsenkeln) ist der Benutzer verantwortlich.

10. Schuhe sollten so oft wie möglich gelüftet werden. Benutzen Sie nach Möglichkeit nicht jeden Tag das gleiche Paar Schuhe. Die intensive Nutzung eines Paars Schuhe führt zu dessen vorzeitigem Verschleiß.

 

GRUNDBEDINGUNGEN FÜR REKLAMATIONEN

Alle bei SHEZAMME gekauften Produkte können im Rahmen der Mängelgewährleistung in dem im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Umfang für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum des Erhalts des Produkts durch den Verbraucher reklamiert werden. SHEZAMME ist nicht der Hersteller der Waren und ist nicht für die Garantie der verkauften Waren verantwortlich.

Ist die Kaufsache mit dem Vertrag nicht vereinbar (Mangel), hat der Kunde das Recht, den Mangel zu rügen. Ein Mangel bedeutet eine Veränderung der Eigenschaften der Ware, die durch die Verwendung von ungeeignetem oder minderwertigem Material, ungeeigneter Technologie oder schlechter Designlösung verursacht wird.

 

Die Mängelgewährleistung umfasst NICHT:

• Natürlicher Verschleiß des Produkts (z. B. Abrieb der Schuhsohlen, Abnutzung von Einlegesohlen und Futter, Verformungen durch unsachgemäße Passform der Schuhe am Fuß, Verfärbungen durch Feuchtigkeit oder Durchnässung),

• Mechanische Schäden, die durch die Nutzung durch den Kunden oder Dritte entstehen, wie z. B. Kratzer, Abschürfungen, Risse in Lackschichten, kleine Risse in der Lederoberfläche oder laminierten Schichten an den Falten des Schuhs, Spuren und Flecken nach dem Einweichen des Leders, Beschädigungen, Abrieb der Fersen durch An- und Ausziehen von Schuhen ohne gelöste Schnürsenkel, Einsinken der Fersen durch Druck, z.B. beim Autofahren, unsachgemäßes Anziehen oder lockere Schnürung der Schuhe, was zu Abrieb der Fersen führt,

• Schäden, die auf unsachgemäße oder mangelnde Pflege zurückzuführen sind,

• Natürliche Veränderungen im Material, aus dem das Produkt hergestellt wurde,

• Schäden durch Waschen des Produkts,

• Komfort und Benutzerfreundlichkeit. Die Anpassung der Schuhe an die Fußmaße liegt in der Verantwortung des Kunden.

Eine Reklamation gilt als gültig, wenn das reklamierte Produkt vollständig ist und den grundlegenden Hygieneanforderungen entspricht. Der Kunde ist verpflichtet, das reklamierte Produkt in sauberem, fleckenfreiem und hygienisch einwandfreiem Zustand zu liefern.

Die Reklamation wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des zurückgegebenen Produkts gemäß den geltenden Garantiebestimmungen (insbesondere Artikel 556-576 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bearbeitet.

 

MARKIERUNGEN UND PIKTOGRAMME VON SCHUHTEILEN

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Fragen im Zusammenhang mit Reklamationen aufgrund der Gewährleistung im Gesetz vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte (polnisches Gesetzblatt von 2014, Pos. 827) und im Gesetz vom 23. April 1964 – Bürgerliches Gesetzbuch (Text) geregelt sind Einheitliches Gesetzblatt von 2019, Pos. 1145, in der jeweils gültigen Fassung). Die nachstehende Analyse enthält wichtige Bestimmungen dieser Verordnung und dient nur zu Informationszwecken.

Der Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer beruht auf dem zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Sachmangel (Gewährleistung). Wird innerhalb eines Jahres nach Lieferung des Produkts ein Sachmangel festgestellt, wird vermutet, dass dieser Mangel oder seine Ursache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Verbraucher vorhanden war (Art. 5562 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Bei Schuhen werden die individuellen Eigenschaften meist nicht bestimmt. Ein Verbraucherprodukt gilt als vertragsgemäß, wenn es für den Zweck geeignet ist, für den es üblicherweise verwendet wird, und wenn seine Eigenschaften den für diese Art von Produkt typischen Eigenschaften entsprechen.

Wird ein Sachmangel festgestellt, kann der Verbraucher verlangen, dass das Produkt durch ein mangelfreies Produkt ersetzt oder der Mangel beseitigt wird. Nur in Fällen, in denen eine Reparatur oder ein Ersatz unmöglich ist, mit hohen Kosten verbunden ist oder dem Verbraucher erhebliche Unannehmlichkeiten bereitet, ist eine Minderung des Preises oder ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Dies gilt jedoch nicht für unwesentliche Mängel. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtübereinstimmung des Produkts mit dem Vertrag, wenn der Verbraucher von dieser Nichtübereinstimmung wusste oder sie vernünftigerweise hätte bemerken können.

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